Honorar

Die Gespräche sind zunächst als Privatleistung zu verstehen, d.h. Sie zahlen die Gespräche selbst.

 

Für die Leistungen aus dem Gesundheitscoaching erhalten Sie, im Rahmen präventiver Maßnahmen, von den Krankenkassen, nach Beantragung möglicherweise, eine Bezuschussung. Klären Sie eine mögliche Zuzahlung der Krankenkasse vorher ab.

 

Für meine Tätigkeit als psychologische Beraterin, gibt es ebenso die Möglichkeit, eine Zuzahlung von der Krankenkasse zu bewirken. 

 

Zu diesem Thema sind zwei unterschiedliche Rechtsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden: 

Wahlkostenerstattung nach § 13 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 5. Satzungsmäßige Zusatzangebote der Krankenkassen nach § 11 Abs. 6 SGB V.

 

 

 

Mein Honorar ist abhängig von der Leistung, die Sie in Anspruch nehmen möchten. Gerne unterbreite ich Ihnen ein leistungsbezogenes Angebot.  

 

Zudem biete ich eine Rabattierung für KlientInnen aus dem Niedriglohnsektor, Alleinerziehende, Arbeitslose oder für jene, die sich aus anderen Gründen in finanziell schwierigen Verhältnissen befinden. 

 

Unternehmen mit ehrenamtlichem und/oder gemeinnützigem Hintergrund erhalten ebenfalls einen Rabatt. 

 

Lassen Sie uns gerne zunächst ins Gespräch kommen.

 

 

 

 

Informationsgespräche biete ich grundsätzlich unverbindlich und kostenfrei an.

 

Jeden Mittwoch in der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr biete ich eine kostenlose Kummersprechstunde an.  

 

Meine Leistungen bezahlen Sie entweder per Überweisung oder bar direkt in der Praxis. Eine Kartenzahlung ist leider nicht möglich.

 

 

 

 

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